Lehrertasche von der Steuer absetzen
Nach den grundlegenden Vorgaben der Finanzverwaltung sind die Kosten für den Erwerb einer ausschließlich beruflich genutzten Tasche als Werbungskosten bzw. als Betriebsausgaben abzugsfähig. Dies gilt z.B. für Lehrer, die eine Aktentasche zum Transport von Unterrichtsmaterialien anschaffen. Betragen die Anschaffungskosten mehr als 410€ ist eine Verteilung (Abschreibung) auf die Nutzungsdauer, z.B. 5 Jahre, vorzunehmen.
Ist der Erwerb nur zum Teil beruflich veranlasst, kann ein Ansatz der Kosten in Höhe von pauschal 50% beantragt werden. Eine individuelle steuerliche Beurteilung beim Kunden muss jedoch für den konkreten Einzelfall ggf. unter Hinzuziehung eines Steuerberaters vorgenommen werden.
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Wenn aus Tradition eine Passion wird, dann wird daraus eine Ruitertassen Tasche.